Seiteninhalt
Kindererziehungsleistungen
Wenn Sie Kinder erziehen, bekommen Sie dafür in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtbeiträge gutgeschrieben und erhalten für diese Zeit später mehr Rente. Das schafft einen Ausgleich dafür, dass Mütter und Väter vielfach nur noch eingeschränkt oder gar nicht arbeiten.
Notwendige Unterlagen und Angaben
- Personalausweis oder Reisepass der/des Antragstellenden
- Geburtsurkunden der Kinder (Original)
- Heiratsurkunde oder Familienbuch
- Versicherungsverlauf (soweit vorhanden) oder Versicherungsunterlagen
- bei Rentenbezug: letzter Rentenbescheid oder Mitteilung über die letzte Rentenanpassung
- eventuell Sterbeurkunde des Kindes, wenn das Kind vor Vollendung des 10. Lebensjahres verstorben ist
- ggf. Aufenthaltserlaubnis
- ggf. Unterlagen über die Pflege bzw. Adoption der Kinder
Rechtsgrundlage: §§ 56, 57, 249, 249a, Sozialgesetzbuch - 6. Buch - (SGB VI)