Wer einen Hund besitzt, muss Hundesteuer bezahlen. In allen Einrichtungen des Amtes für Bürgerangelegenheiten und im Amt für Finanzen und Beteiligungen bekommen Sie die entsprechenden An- und Abmeldeformulare, die Sie an Ort und Stelle ausfüllen und abgeben können.
Bezahlen müssen Sie zu diesem Zeitpunkt noch nichts. Den Steuerbescheid schickt Ihnen einige Tage später das Amt für Finanzen und Beteiligungen zu. Weitere Informationen finden Sie auf deren Internetseite.
Sie können die Formulare auch hier aufrufen, ausfüllen und ausdrucken.