Wenn Sie ein Fahrrad gefunden haben, können Sie dieses direkt bei der Fundfahrradstation oder bei einem Fundbüro in den Bezirksverwaltungen (nicht im Bürgerbüro Mitte!) abgeben. Sie können das Fahrrad aber auch selbst in Verwahrung nehmen und uns Online (nur, wenn Sie einen neuen Personalausweis mit eID Funktion haben), per Post oder Telefax (Fax 02 51/ 4 92-77 22) eine Fahrradfundanzeige zusenden.
Denken Sie bitte daran, die Fundanzeige vollständig auszufüllen (Fundbüro des Fundortes auswählen) und die Rahmennummer anzugeben. Ohne eine Rahmennummer ist ein Fahrrad nur schwer zu identifizieren. Unverschlossene Fahrräder sollten wenigstens 3 Tage an einer Stelle gestanden haben bevor sie als Fundsache angemeldet werden dürfen.
Fahrradfundanzeige Online (mit eID)
Haben Sie schon einen neuen Personalausweis mit eID Funktion? Dann können Sie das Formular gleich hier online an das Fundbüro übersenden. Weitere Voraussetzungen:
Dann können Sie unsere Fahrradfundanzeige Online nutzen.
Fahrradfundanzeige in Papierform per Post
Sie können oder möchten unseren Online Service noch nicht nutzen? Dann füllen Sie den Vordruck doch am Bildschirm aus und senden ihn herkömmlich per Post zu.
Nutzen Sie diesen Vordruck zur Fahrradfundmeldung per Post.
Tipp: Füllen Sie den Vordruck am Bildschirm aus und klicken dann auf "Antrag drucken". Nach kurzer Zeit erscheint die Meldung: "Es wurde ein Ausdruck erzeugt.". Klicken Sie jetzt auf "Ausdruck anzeigen" und Sie können den Vordruck öffnen oder speichern und dann ausdrucken.
Fahrradfundanzeige in Papierform per Post (barrierefreies Dokument)
