Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie ein Führungszeugnis Online beantragen:
Weitere Voraussetzung: Sie erteilen der Stadt Münster eine Lastschrift zum Einzug der Gebühr. Für erweiterte Führungszeugnisse wird außerdem eine personenbezogene schriftliche Aufforderung der anfordernden Stelle als PDF-Dokument benötigt. Dieses können Sie im Laufe des Antragsverfahrens hochladen.
Die allgemeinen "Voraussetzungen zur Nutzung der eID-unterstützten Antragsprozesse bei der Stadt Münster über das Internet" finden Sie hier.
Hier geht es zur Online Beantragung mit eID.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise zur Beantragung:
Neben den aus Ihrem Personalausweis ausgelesenen Feldern gibt es weitere Pflichtfelder. Dies sind ggf. Geburtsname, Geburtsort, Staatsangehörigkeit(en) sowie der Geburtsnamen Ihrer Mutter. Ist der nicht bekannt schreiben Sie Unbekannt.
Benötigen Sie ein erweitertes Führungszeugnis (Belegart NE oder OE) klicken Sie bitte zuerst auf die Belegart N bzw. O. Im weiteren Verfahren laden Sie unbedingt die personenbezogene schriftliche Aufforderung der anfordernden Stelle als PDF-Dokument hoch. Bei Belegart N oder O ist eine Anlage in der Regel nicht erforderlich.
Die Belegarten N oder NE werden Ihnen direkt nach Hause gesandt.
Die Belegarten O oder OE werden direkt an die von Ihne genannte Behörde (nicht an Vereine, Firmen, Privatpersonen etc.) gesandt. Bei diesen beiden Belegarten haben Sie die Möglichkeit, im Zweifelsfall das Führungszeugnis an ein Amtsgericht Ihrer Wahl zur Einsicht schicken zu lassen (Belegart P oder PE). Dies verzögert naturgemäß den gesamten Verfahrensablauf erheblich. Es sollte deshalb auch nur nach Beratung (beim Online Antrag ggf. telefonisch) und im berechtigten Einzelfall beantragt werden.
Die Führungszeugnisanträge werden in der Regel innerhalb eines Werktages manuell geprüft. Bitte geben Sie für evtl. Rückfragen Ihre E-Mail Adresse bzw. Ihre Telefonnummer an. Nach erfolgreicher Prüfung wird Ihr Antrag elektronisch an das Bundeszentralregister weitergeleitet, dort wird das Führungszeugnis erstellt und per Post weitergeleitet.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Ihnen das Amt für Bürgerangelegenheiten keine telefonische Unterstützung für die Installation des Kartenlesegerätes bzw. evtl. erforderlicher Softwareprodukte leisten kann. Wenden Sie sich bitte ggf. an die Hotlines der Harde- bzw. Softwarehersteller.
Für fachliche Fragen rund um Führungszeugnis und Personalausweis steht Ihnen die Servicehotline 02 51/492 33 33 gerne zur Verfügung.