Das Führungszeugnis wird vom Bundesamt für Justiz, Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt. Ausführliche Informationen zum Thema Führungszeugnis finden Sie hier. Den Antrag können Sie bei jeder Meldebehörde stellen, bei der Sie mit einer Wohnung registriert sind. Bringen Sie dazu bitte Ihren Personalausweis oder Pass mit. Eine Sachbearbeiterin oder ein Sachbearbeiter füllt den Antrag in Ihrem Beisein aus. Der Antrag ist persönlich zu stellen. Eine schriftliche Antragstellung ist nur mit beglaubigter Unterschrift möglich.
Das Amt für Bürgerangelegenheiten bietet für Münsteranerinnen und Münsteraner, die einen neuen Personalausweis mit eingeschalteter eID Funktion besitzen, den "Führungszeugnisantrag Online" an. Bitte informieren Sie sich hier.
Ein Führungszeugnis kann beantragen, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat. Bis zum 18. Geburtstag kann auch der/die gesetzliche Vertreter/in die Ausstellung eines Führungszeugnisses beantragen.
Es gibt mehrere Arten von Führungszeugnissen:
Die genau Postanschrift der Behörde und Ihr Aktenzeichen / Verwendungszweck ist für die Antragstellung erforderlich. Ein erweitertes Führungszeugnis kann nur beantragt werden, wenn gleichzeitig eine schriftliche Aufforderung der anfordernden Stelle vorgelegt wird.
Die Gebühr beträgt i.d.R. 13 Euro und ist bei Antragstellung zu entrichten.
Ein Antragsformular können Sie hier aufrufen, ausfüllen und ausdrucken. Wird der Antrag schriftlich gestellt, muss die Unterschrift beglaubigt sein (von der Gemeindeverwaltung oder einem Notar). Die Gebühr können Sie bar oder als Verrechnungsscheck beifügen.