Freiwillige Versicherung und Pflichtversicherung für Selbständige auf Antrag
Wer nicht versicherungspflichtig ist oder einer nicht versicherungspflichtigen selbständigen Tätigkeit nachgeht, kann auf Antrag freiwillig Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung leisten. Für Selbstständige kann unter Umständen auch eine Pflichtversicherung auf Antrag in Frage kommen. In welchen Fällen es sich lohnt, Beiträge zu entrichten oder Nachzahlungen zu leisten, kann in einer individuellen Beratung festgestellt werden.
Freiwillige Versicherung
Voraussetzung für Beitragsleistungen ist
oder:
Notwendige Unterlagen
Rechtsgrundlage: §§ 4 und 7 Sozialgesetzbuch - 6. Buch - (SGB VI)