Wenn Sie Ihren neuen Ausweis abholen, entscheiden Sie, ob Sie die Online-Ausweisfunktion nutzen wollen oder nicht. Je nachdem, wie Ihre Wahl ausfällt, wird die Funktion auf Ihrem Ausweis ein- bzw. ausgeschaltet. Aber keine Angst: Diese Entscheidung ist nicht endgültig. Sollten Sie sich später umentscheiden, können Sie die Online-Ausweisfunktion in Ihrem Bürgerbüro jederzeit gebührenpflichtig einschalten oder gebührenfrei ausschalten lassen.
Ausführliche Informationen erhalten Sie in einer Broschüre bei Antragstellung. Im Internet können Sie sich auf der Seite des Bundesministeriums des Innern "Der neue Personalausweis" informieren. Hinweis: Sie müssen vor Nutzung der eID Funktion die Transport-PIN, die Ihnen per Brief mitgeteilt wird, in Ihre persönliche PIN ändern. Hierzu benötigen Sie die AusweisApp, diese Software erhalten Sie kostenlos auf den Internetseiten des Bundes.
Zukünftig können Sie einige Verwaltungsleistungen auch online nutzen. Sie benötigen zur Nutzung
Das Amt für Bürgerangelegenheiten bieten den Service "Online Beantragung von Führungszeugnissen mit eID" und die "Fahrradfundanzeige" an. Weitere Angebote werden folgen. Auch andere Dienststellen der Stadt Münster bieten erste Leistungen an.
Einige Leistungen anderer Behörden: