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Zuschüsse an Vereine
Auf Antrag bewilligt die Bezirksvertretung Südost in Anlehnung an bestehende Richtlinien Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen. Zuschüsse werden bewilligt zu Einzelveranstaltungen, Jubiläen, für besondere gesellschaftliche Anlässe und Aktivitäten und zur Pflege des Ortsbildes und Umweltschutzmaßnahmen.
Der Antrag ist bei uns erhältlich. Abgabefrist ist der 31.03. und 30.09. eines jeden Jahres. Über die Höhe des Zuschusses beschließt die Bezirksvertretung Südost.
Hier finden Sie den Antragsvordruck (pdf, 77 KB) und die Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen (pdf, 16 KB).