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GEZ - Rundfunkgebührenbefreiung
Eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht wird nur auf Antrag und durch die Gebühreneinzugszentrale in Köln (GEZ) ausgesprochen.
Informationen finden Sie auf den Internetseiten der GEZ.
Den Antrag können Sie gern bei uns abgeben. Wir leiten ihn für Sie dann an die GEZ in Köln weiter.