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Sondernutzung, Straßenumzüge
Die Sondernutzung öffentlicher Straßen und Plätze, die Überschreitung der Nachtruhezeiten beispielsweise durch Musik, Straßen- oder Festumzüge, besondere Werbemaßnahmen, Lotterien an anderes sind nach gesetzlichen Vorschriften genehmigungenpflichtig.
Informationen dazu und - natürlich auch - die entsprechenden Genehmigungen erhalten Sie im Ordnungsamt unserer Bezirksverwaltung.