Einen Bewohnerparkausweis können Sie persönlich oder über unseren Internetservice unter folgenden Voraussetzungen bekommen:
Sie benötigen zur Antragstellung
Gebühren:
Die Gebühren werden gem. Ziffer 265 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben. Wegen einer evtl. noch bestehenden Restgültigkeitsdauer des Bewohnerparkausweises wird die Gebühr bei vorzeitiger Rückgabe nicht erstattet.
Hinweise:
Für Fahrzeuge mit einer Gesamtlänge von über 5,25 Metern werden keine Bewohnerparkausweise ausgestellt.
Die Sonderparkberechtigung beinhaltet keine Garantie auf einen Stellplatz in der Bewohnerparkzone.
Bewohnerparkausweise werden erst nach erfolgtem Einzug und nach erfolgter An- und Ummeldung ausgestellt, nicht aufgrund eines beabsichtigten Umzuges im Vorhinein.
Sind alle Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt, kann der Bewohnerparkausweis nach Vorlage der Dokumente sowie Entrichtung der Gebühr in allen Bürgerbüros ausgestellt werden. Sie können auch eine Person Ihres Vertrauens durch schriftliche Vollmacht beauftragen, den Bewohnerparkausweis für Sie zu beantragen. Bewohnerparkausweise können Sie auch über unseren Internetservice (Gebühr: Lastschrift, nur deutsches Konto) beantragen.