Beglaubigung von Urkunden
Die Einrichtungen des Amtes für Bürgerangelegenheiten dürfen Ablichtungen oder Abschriften von Urkunden nur beglaubigen, wenn
Ist dies nicht der Fall, wenden Sie sich bitte an einen Notar.
Bitte bringen Sie die entsprechenden Kopien mit. In der Zentrale im Stadthaus 1 befindet sich auch ein Münzkopierer.
Eine Kopie darf nicht beglaubigt werden, wenn der ursprüngliche Zusammenhang eines Schriftstückes, das aus mehreren Blättern besteht, nicht erkennbar ist.
Von einem Standesamt ausgestellte Urkunden können nicht vom Bürgerbüro beglaubigt werden.
Die Gebühr beträgt 2,50 Euro pro Seite des Originals.
Zum Thema Beglaubigungen, Legalisation, Apostille, Beschaffung von Urkunden für oder aus dem Ausland informieren Sie sich bitte auf den Seiten des Auswärtigen Amtes, der Bezirksregierung Münster und des Bundesverwaltungsamtes.