Ab dem 1. November 2010 gibt es den neuen Personalausweis. Er ist kleiner, aber vielseitiger und bietet Möglichkeiten für eine praktikable und sichere Kommunikation in der analogen und der digitalen Welt. Einige wichtige Informationen haben wir in einem Merkblatt zusammengefasst (pdf, 50 KB). Ausführliche Informationen finden Sie auch unter: www.personalausweisportal.de
Für die Beantragung von Personalausweis und Reisepass sieht der Gesetzgeber eine persönliche Vorsprache vor. Das schließt eine schriftliche Beantragung oder die Beantragung mit Vollmacht aus.
Besuchen Sie bitte eines unserer Bürgerbüros oder eine Bezirksverwaltung. Hier gibt es auch Kinderreisepässe, vorläufige Personalausweise und vorläufige Pässe.
Das Auswärtige Amt hat auf seiner Internetseite die wichtigsten Fragen rund ums Thema Reisepass und Einreisebestimmungen zusammengestellt. Auch die Bundespolizei kann im Einzelfall weiterhelfen.
Am 1. November wurde in Deutschland der neue Personalausweis eingeführt. Das Amt für Bürgerangelegenheiten der Stadt Münster informierte in verschiedenen Pressemeldungen ausführlich über die Funktionen und Möglichkeiten des neuen Dokuments, über die Formalitäten bei der Antragstellung sowie über den Datenschutz.
5000 Münsteranerinnen und Münsteraner haben (Stand: 11/2007) weder einen gültigen Personalausweis noch einen Reisepass. Das hat aktuell eine Datenerhebung des städtischen Amtes für Bürgerangelegenheiten ergeben. Alois Weihermann empfiehlt allen, die verreisen wollen, das Gültigkeitsdatum der Reisedokumente zu überprüfen. Weitere Informationen in der Pressemeldung.