Schwerbehinderte Menschen sowie Berufs- oder Erwerbsunfähige können mit Vollendung des 63. Lebensjahres eine Altersrente beantragen. Bei Versicherten, die vor dem 01.01.1951 geboren sind, liegt die Altersgrenze bereits bei 60. Die Rente kann als Voll- oder Teilrente (ein Drittel, die Hälfte oder zwei Drittel der Vollrente) in Anspruch genommen werden.
Voraussetzung:
Anerkennung als schwerbehinderter Mensch (Grad der Behinderung mind. 50%)bei Beginn der Altersrente. Erfüllung einer Wartezeit von 35 Jahren (hierzu zählen Beitragszeiten, Ersatzzeiten, Anrechnungszeiten, Berücksichtigungszeiten und Zeiten aus Versorgungsausgleich, Zeiten aus einem durchgeführten Rentensplitting oder aus Zuschlägen an Entgeltpunkten aus einer geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung).
Das Rentenreformgesetz 1999 sieht vor, den Rentenbeginn stufenweise hinauszuschieben. Versicherte, die nach dem 31.12.1940 geboren sind und frühzeitig in Rente gehen wollen, haben dann ggf. mit einer Rentenminderung von 0,3% pro Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme zu rechnen. Über Einzelheiten informieren wir Sie gern!
Notwendige Unterlagen und Angaben
Den Antrag sollten Sie 3-3½ Monate vor Rentenbeginn stellen. Sofern Unklarheiten zu den Rentenansprüchen bestehen oder noch Versicherungszeiten nachzuweisen sind, sollte so früh wie möglich eine Kontenklärung beantragt werden.
Rechtsgrundlage: § 37 / 236 a Sozialgesetzbuch - 6. Buch - (SGB VI)