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Altersrente für langjährig Versicherte
Vorzeitig in Rente gehen können Versicherte, die
- das 63. bzw. (wenn ab dem 1.1.1948 geboren) das 62. Lebensjahr vollendet haben
- eine Wartezeit von 35 Jahren erfüllen (hierzu zählen Beitragszeiten, Ersatzzeiten, Anrechnungszeiten, Berücksichtigungszeiten und Zeiten aus Versorgungsausgleich, Zeiten aus einem durchgeführten Rentensplitting oder aus Zuschlägen an Entgeltpunkten aus einer geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung)
Diese Altersrenten können in voller Höhe oder als Teilrente (ein Drittel, die Hälfte oder zwei Drittel der Vollrente) in Anspruch genommen werden. Hierbei gelten unterschiedliche Hinzuverdienstgrenzen. Das Rentenreformgesetz 1999 sieht bei dieser Rentenart für Versicherte, die nach dem 31.12.1936 geboren sind, eine stufenweise Hinausschiebung des Rentenbeginns bis zur Regelaltersgrenze vor. Die frühzeitige Inanspruchnahme dieser Rente ist dann mit einer Rentenminderung von 0,3 % pro Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme verbunden. Über Einzelheiten informieren wir Sie gern.
Notwendige Unterlagen und Angaben
- Personalausweis oder Reisepass
- Versicherungsverlauf, Renteninformation oder Rentenauskunft (soweit vorhanden)
- Ausbildungsnachweise (z.B. Lehrvertrag, Lehrabschlusszeugnisse, Schulzeugnisse)
- Geburtsnachweise der Kinder (sofern Sie nach 1939 geboren sind oder die Zeiten noch nicht gespeichert sind)
- Nachweise über den Bezug von Sozialleistungen
- Angaben über Versorgungsbezüge (Betriebs- oder Zusatzrenten, Pensionen)
- Bankverbindung (IBAN und BIC)
- Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID)
- Krankenkassenkarte und Angaben über Krankenkassenzugehörigkeit ab 01.01.1984
Den Antrag sollten Sie 3-3½ Monate vor Rentenbeginn stellen. Sofern Unklarheiten zu den Rentenansprüchen bestehen oder noch Versicherungszeiten nachzuweisen sind, sollte so früh wie möglich eine Kontenklärung beantragt werden.
Rechtsgrundlage: § 36/236 Sozialgesetzbuch - 6. Buch - (SGB VI)