Wer vor dem 01.01.1952 geboren und arbeitslos oder altersteilzeitbeschäftigt ist, kann eine vorzeitige Altersrente beantragen, sofern er/sie
eine Wartezeit von 15 Jahren erfüllt (hierzu zählen Beitragszeiten, Ersatzzeiten und Zeiten aus Versorgungsausgleich, Zeiten aus einem durchgeführten Rentensplitting oder aus Zuschlägen an Entgeltpunkten aus einer geringfügigen versicherungsfreien Beschäftigung).
Die Rente kann als Voll- oder Teilrente (ein Drittel, die Hälfte oder zwei Drittel der Vollrente) in Anspruch genommen werden. Das Rentenreformgesetz 1999 sieht vor, den Rentenbeginn stufenweise hinauszuschieben. Versicherte, die nach dem 31.12.1936 geboren sind und frühzeitig in Rente gehen wollen, haben dann ggf. mit einer Rentenminderung von 0,3% pro Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme zu rechnen. Über Einzelheiten informieren wir Sie gern!
Notwendige Unterlagen und Angaben
Den Antrag sollten Sie 3-3½ Monate vor Rentenbeginn stellen. Sofern Unklarheiten zu den Rentenansprüchen bestehen oder noch Versicherungszeiten nachzuweisen sind, sollte so früh wie möglich eine Kontenklärung beantragt werden.
Rechtsgrundlage: § 237 Sozialgesetzbuch - 6. Buch - (SGB VI)