Ab dem 01.06.2004 wurde die Abmeldepflicht gelockert. Eine Abmeldung in Münster ist nur noch dann erforderlich, wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen. Beispiele finden Sie hier.
Hinweis zur Zweitwohnungssteuer: Stellen Sie fest, dass Sie Ihre Nebenwohnung in Münster nicht mehr bewohnen, so melden Sie sich bitte ab. Sie können die Abmeldung auch am Ort Ihrer Hauptwohnung abgeben.
Wenn Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden - für die Abmeldung benötigen Sie:
Den Meldeschein erhalten Sie in einer der Einrichtungen des Amtes für Bürgerangelegenheiten sowie in der Münster-Information im Stadthaus 1 oder gleich hier.
Für die Abmeldung gilt eine Frist von einer Woche nach dem Auszug aus Ihrer Wohnung in Münster. Die Abmeldung ist von der meldepflichtigen Person zu unterschreiben.
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
Den Meldeschein können Sie auch per Post zusenden.
Stadt Münster
Amt für Bürgerangelegenheiten
48127 Münster
Gebühren fallen für die Abmeldung nicht an.
Wenn Sie einen Bewohnerparkausweis haben müssen Sie diesen beim Wegzug aus dem Parkgebiet abgeben. Weitere Informationen zum Bewohnerparken finden Sie hier.