Die Anforderungen an die Qualität der für die Ausweisdokumente benötigten Lichtbilder haben sich entscheidend geändert.
Erlaubt sind nur Frontalaufnahmen, keine Halbprofile. Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein. Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein. Weitere Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel, die Sie auf der Seite der Bundesdruckerei herunterladen können.
Lichtbilder, die die hier beschriebenen Voraussetzungen nicht erfüllen, können für Ihre Ausweisdokumente nicht verwendet werden.
Die Anforderungen an die Qualität der Lichtbilder gelten für Reisepässe, vorläufige Reisepässe, Personalausweise, vorläufige Personalausweise und Kinderreisepässe.