
Seit 03.03.2004 gilt die aktuelle Altstadtsatzung Münster, eine Erhaltungs- und Gestaltungssatzung, die seit 1913 mit dem Ziel fortgeschrieben wird, den trotz Kriegszerstörung und wirtschaftlichem Wachstum eigenständigen Charakter der Altstadt zu bewahren. Sie dient der Erhaltung der städtebaulichen Eigenart und dem Schutz des Orts- und Straßenbildes insbesondere im historischen Ortskern Münsters, und sie erweitert die Genehmigungspflicht für Werbeanlagen.