
Für Investoren und Bauherren im Bereich Industrie, Handel, Handwerk und Gewerbe, die eine individuelle und anspruchsvole Lösung für ihr Bauvorhaben suchen, hat die Architektenkammer NRW die Broschüre "Bauen für Handel, Handwerk und Gewerbe" aufgelegt. Die Publikation zeigt Beispiele für gelungene Gewerbebauten in NRW und erläutert - u.a. in Interviews mit Auftraggebern - die Vorteile, die aus der Zusammenarbeit mit Architekten in ökonomischer, ökologischer und sozialer Hinsicht erwachsen.

Wenn Ihr Bauvorhaben fertiggestellt ist, wird das Gebäude im Liegenschaftskataster dargestellt und beschrieben. Hierzu müssen Sie Ihr Gebäude einmessen lassen. Mit der Gebäudeeinmessung können Sie das Vermessungs- und Katasteramt oder einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur beauftragen.
Alle wichtigen Informationen zur Gebäudeeinmessungspflicht hat das Vermessungs- und Katasteramt in einem Faltblatt zusammengestellt. Das Faltblatt liegt an der Infotheke und bei der Katasterauskunft im Kundenzentrum – Planen, Bauen, Umwelt -, Stadthaus 3, Albersloher Weg 33, aus. Sie können es auch per E-Mail direkt beim Vermessungs- und Katasteramt anfordern.

Zum Thema Fahrradparken hat die Arbeitskreisgemeinschaft Fahrradfreundliche Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen eine Broschüre "... und wo steht Ihr Fahrrad?" herausgegeben.
Sie wendet sich an Bauherren und Architekten gleichermaßen. Sie zeigt vielfältige Fahrradabstellmöglichkeiten auf und soll helfen, eine optimale Lösung zu finden. Schließlich ist es kosteneffektiver, schon in der Planungsphase gute Fahrradabstellmöglichkeiten zu berücksichtigen. Aber auch für die Nachrüstung an bestehenden Gebäuden hält diese Broschüre eine ganze Reihe von interessanten Vorschlägen bereit.


