Stadt Münster: Amt für Ausländerangelegenheiten

Amt für Ausländerangelegenheiten

In Münster zu Gast

Ob Urlaub oder Besuch bei Freunden – Münster ist immer eine Reise wert!
Wenn Sie aus einem Land kommen, mit dem Deutschland vertraglich die Visumbefreiung vereinbart hat, können Sie bis zu 90 Tage Münsters Annehmlichkeiten genießen. Mussten Sie bei der Einreise ein Visum vorweisen, ist darin festgelegt, wie lange Sie bleiben dürfen (maximal 90 Tage).

Doch was tun, wenn Sie länger bleiben wollen: weil es Ihnen so gut gefällt, weil Sie später eingereist sind als gedacht, weil wichtige Termine dazwischen gekommen sind, wegen Krankheit oder anderer unvorhergesehener Ereignisse? - Dann wenden Sie sich an uns.

Verlängerung des Visums

Wenn Sie Ihr Visum bei uns verlängern lassen wollen, ist es notwendig, dass Sie diesen Wunsch begründen.
Grundsätzlich gilt:

Ein Visum für 15 Länder

Deutschland ist Mitglied des „Schengener Abkommens“.  Das von einem Mitgliedsstaat erteilte Touristenvisum gilt grundsätzlich in allen Mitgliedsstaaten. Sie erkennen das an dem Eintrag „Schengener Staaten“ und der Kategorie C. Mit einem solchen Visum können Sie zum Beispiel auch unsere Nachbarn, die Niederlande, besuchen – oder umgekehrt: Mit einem von einer niederländischen Auslandsvertretung erteilten Schengenvisum ist ein Besuch in Deutschland erlaubt.

Zu den „Schengen-Staaten“ zählen:
Deutschland, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien.

Nicht arbeiten

Vorsicht: Ein Besuchs-/Touristenvisum berechtigt Sie nicht, zu arbeiten. Auch der visumfreie Aufenthalt darf dazu nicht genutzt werden.

Noch ein Tipp:
Brauchen Sie noch Ideen, wie Sie Ihren Aufenthalt in Münster gestalten können? Die Münster-Information im Stadthaus 1, Heinrich-Brüning-Straße 9, hilft Ihnen gerne weiter.

Weitere Informationen:

Kontakt:
Amt für
Ausländerangelegenheiten

Stadthaus 2
Ludgeriplatz 4
(Eingang Südstraße)
48151 Münster

Postanschrift:
48127 Münster

Tel. 02 51/4 92-36 36
Fax 02 51/4 92-79 71

auslaenderamt
@stadt-muenster.de

Sprechzeiten/
Öffnungszeiten:

montags bis freitags:
8 bis 12 Uhr

donnerstags:
auch 15 bis 18 Uhr

Buslinien:
1, 2, 3, 7, 9, 10, 11, 12,
15, 16, 19 und 34

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