Aufenthaltserlaubnis
Um Ihren Antrag zügig bearbeiten zu können, brauchen wir von Ihnen verschiedene Unterlagen. Allgemeine Informationen dazu möchten wir Ihnen auf dieser Seite geben.
Bitte mitbringen...
Sie wollen eine Aufenthaltserlaubnis beantragen oder verlängern lassen. Bei einer Verlängerung ist es notwendig, dass Sie den Antrag vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels stellen.
Bei Ihrer Vorsprache bringen Sie bitte Folgendes mit (sofern es uns noch nicht vorliegt):
- Ihren gültigen Pass
- ein Passfoto
- Nachweise über die Sicherstellung des Lebensunterhalts
- Nachweis über Ihre Krankenversicherung
- aktuelle Studienbescheinigung oder
- aktuelle Bescheinigung über einen Sprachkurs
- Leistungsnachweise
Erfahrungsgemäß sind aber häufig noch weitere Unterlagen erforderlich. Das hängt beispielsweise von Ihrer Staatsangehörigkeit oder Ihrem Ausbildungsstand ab und ist individuell verschieden. Wir klären bei Ihrem Besuch, ob und was wir von Ihnen benötigen.
Bei einem Aufenthalt zu Studienzwecken sind einige Dinge zu beachten:
Studiendauer
Wir können Ihnen die Aufenthaltserlaubnis nur für einen bestimmten Zeitraum ausstellen.
Für die Studienbewerbung kann Ihnen maximal für 9 Monate eine Aufenthaltserlaubnis ausgestellt werden.
Für die Studienvorbereitung (Sprachkurs + Studienkolleg) haben Sie maximal 2 Jahre Zeit. Beachten Sie bitte, das Sie einen Deutschkurs mit mindestens 18 Unterrichtsstunden pro Woche belegen.
Für das Studium gilt als Höchstaufenthaltszeit die durchschnittliche Studiendauer plus 3 Semster in dem von Ihnen gewählten Fach an der von Ihnen besuchten Hochschule.
Studienfachwechsel
Grundsätzlich ist laut Gesetz kein Wechsel des Studienfachs möglich. Ob eine Ausnahme doch zulässig ist, ist individuell zu klären. Bitte sprechen Sie uns vor einem Studienfachwechsel an, ob es in Ihrem Fall möglich ist.
Erwerbstätigkeit
Wer während des Studiums etwas Geld verdienen möchte, hat bestimmte Regeln zu beachten:
Ob und in welchem Umfang Sie arbeiten dürfen, wird in Ihrer Aufenthaltserlaubnis vermerkt.
Studierende dürfen 90 ganze oder 180 halbe Tage im Jahr unselbstständig arbeiten. Außerdem ist eine studentische Nebentätigkeit erlaubt (das sind Tätigkeiten an einer Hochschule oder einer hochschulnahen Einrichtung sowie vorgeschriebene Praktika).
Im ersten Jahr der Studienvorbereitung dürfen Sie nur in der Ferienzeit arbeiten.
Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen haben. Wir helfen Ihnen, wenn möglich, gerne oder sagen Ihnen, wo Sie Hilfe finden können.