Humanitäre Gründe
Asylverfahren
Wenn Sie einen Asylantrag in Deutschland stellen möchten, müssen Sie dies beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) machen.
Der Hauptsitz befindet sich in Nürnberg, es gibt aber Außenstellen im ganzen Bundesgebiet.
Das BAMF entscheidet über Asylanträge. Während des Asylverfahrens gilt der Aufenthalt als gestattet. Die Aufenthaltsgestattung wird von uns verlängert.
Weitere Informationen:
Nach der Entscheidung
Sofern das BAMF Sie als Asylberechtigten anerkannt hat oder bei Ihnen die im § 60 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz (Genfer Konvention - Flüchtlinge) festgehaltenen Voraussetzungen zutrefffen, können Sie bei uns eine Aufenthaltserlaubnis und einen Reiseausweis für Flüchtlinge beantragen.
Falls der Asylantrag abgelehnt wurde, sind Sie in der Regel zur Ausreise verpflichtet. Das bedeutet, dass Sie aus Deutschland ausreisen müssen. Dies ergibt sich aus dem Bescheid des BAMF, der auch für die Ausländerbehörde bindend ist. Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, freiwillig auszureisen.
Über die „International Organization for Migration“ (IOM) können Sie unter Umständen eine finanzielle Unterstützung Ihrer Ausreise erhalten.
Ansprechpartner bei der Stadt Münster ist das Sozialamt.
Weitere Informationen:
Sollten Sie weitere Fragen zur der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen haben, sprechen Sie uns an.