Gäste aus dem Ausland
Wer Besuch von ausländischen Verwandten, Freunden oder Bekannten erwartet, muss eventuell mehr tun, als für einen vollen Kühlschrank, frische Bettwäsche und gute Ausflugsideen zu sorgen.
Gäste aus bestimmten Ländern benötigen für ihren Besuch in Deutschland ein Visum, das sie bei einer deutschen Auslandsvertretung beantragen. In vielen Fällen brauchen sie dazu eine Verpflichtungserklärung des Gastgebers, also von Ihnen.
Und das ist nicht nur eine Formularfrage, sondern bedarf gründlicher Überlegung: Immerhin gehen Sie damit eine finanzielle Verpflichtung und Bürgschaft ein.
Die Verpflichtungserklärung können Sie bei uns abgeben.
Verpflichtet - wozu?
Mit der Verpflichtungserklärung bestätigen Sie gegenüber der Behörde die Reisedaten Ihres Gastes. Vor allem aber soll sie das Risiko abdecken, dass Ihr Gast nicht genug Geld für seinen Aufenthalt in Deutschland hat.
Damit in diesem Fall nicht die öffentliche Hand zahlen muss, wird diese Erklärung zur Bedingung für die Einreise gemacht. Denn Sie verpflichten sich, sämtliche Kosten zu tragen, die der Aufenthalt und die Ausreise Ihres Gastes verursachen. Sollten öffentliche Stellen Aufwendungen haben, verpflichten Sie sich, diese zu erstatten. Das gilt auch, wenn sich Ihr Gast nach dem Besuch bei Ihnen unerlaubt weiter in Deutschland aufhält.
Zu den Kosten gehören insbesondere
- der Lebensunterhalt
- die Versorgung im Krankheitsfall (Arzthonorare, Medikamente und Krankenhausaufenthalte)
- die Ausreisekosten, zum Beispiel Flugticket oder Fahrten zum Flughafen
Wichtig:
Bei Visumbeantragung benötigen Ihre Gäste den Nachweis über eine ausreichende Krankenversicherung. Angebote machen fast alle Versicherungsgesellschaften. Durch den Abschluss einer Reiseversicherung können Sie Ihr Risiko mindern.
Bitte mitbringen...
Wenn Sie bei uns eine Verpflichtungserklärung für Ihren Besuch abgeben wollen, bringen Sie bitte Folgendes mit:
- Ihren Personalausweis oder Pass
- Mietvertrag; bei Eigentum: Nachweis der monatlichen Belastung
- Gehaltsabrechungen der letzten 3 Monate (auch vom Ehegatten), Rentenbescheid oder aktuelle Gewinnbescheinigung nach Abzug der Steuern vom Steuerberater
Die Gebühr beträgt zurzeit 25 EUR.
Von Ihrem Gast brauchen wir folgende Angaben:
- kompletter Name
- Geburtsdatum und -ort
- Staatsangehörigkeit, Reisepassnummer und die Anschrift im Heimatland.
Sind die Unterlagen und alle Angaben vollständig, erhalten Sie die Original-Ausfertigung und übermitteln diese Ihrem Gast. Er fügt sie dem Visumsantrag bei.