Stadt Münster: Amt für Ausländerangelegenheiten

Amt für Ausländerangelegenheiten

EU-Freizügigkeit

In Deutschland leben

Wer Staatsangehöriger eines Mitgliedslandes der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ist, hat innerhalb der EU Freizügigkeitsrecht.

Das heißt…
...wenn Sie in Deutschland leben möchten, brauchen Sie keinen Aufenthaltstitel. Sofern Sie länger als drei Monate bleiben möchten, zum Beispiel um hier zu arbeiten oder zu studieren, erhalten Sie von uns eine Freizügigkeitsbescheinigung. Sie kann bei Kontrollen am Arbeitsplatz oder bei einer Betriebsprüfung von Ihnen verlangt werden.

Freizügigkeit - für wen?

Als Staatsangehöriger eines EU/EWR-Landes erhalten Sie die Freizügigkeitsbescheinigung, wenn Sie hier bleiben

oder um einfach hier zu leben (dafür müssen Sie ausreichende Existenzmittel und Krankenversicherungsschutz nachweisen können).

Formular zum Download:

Familienangehörige

Die Freizügigkeitsbescheinigung erhalten auch Familienangehörige (Ehegatten und Kinder bis zum 21. Lebensjahr). Sind die Familienmitglieder nicht Staatsangehörige eines EU/EWR-Landes, erhalten sie von uns eine Aufenthaltserlaubnis-EU.

Arbeitsgenehmigung

Bis auf weiteres benötigen Staatsangehörige der Mitgliedsländer Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Ungarn und Tschechien für eine unselbständige Beschäftigung eine Arbeitsgenehmigung-EU.

Diese ist bei der Bundesagentur für Arbeit zu beantragen.

Kontakt:
Amt für
Ausländerangelegenheiten

Stadthaus 2
Ludgeriplatz 4
(Eingang Südstraße)
48151 Münster

Postanschrift:
48127 Münster

Tel. 02 51/4 92-36 36
Fax 02 51/4 92-79 71

auslaenderamt
@stadt-muenster.de

Sprechzeiten/
Öffnungszeiten:

montags bis freitags:
8 bis 12 Uhr

donnerstags:
auch 15 bis 18 Uhr

Buslinien:
1, 2, 3, 7, 9, 10, 11, 12,
15, 16, 19 und 34

Zum Stadtplan