EU-Freizügigkeit
In Deutschland leben
Wer Staatsangehöriger eines Mitgliedslandes der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ist, hat innerhalb der EU Freizügigkeitsrecht.
Das heißt…
...wenn Sie in Deutschland leben möchten, brauchen Sie keinen Aufenthaltstitel. Sofern Sie länger als drei Monate bleiben möchten, zum Beispiel um hier zu arbeiten oder zu studieren, erhalten Sie von uns eine Freizügigkeitsbescheinigung. Sie kann bei Kontrollen am Arbeitsplatz oder bei einer Betriebsprüfung von Ihnen verlangt werden.
Freizügigkeit - für wen?
Als Staatsangehöriger eines EU/EWR-Landes erhalten Sie die Freizügigkeitsbescheinigung, wenn Sie hier bleiben
- als Arbeitnehmer
- zur Berufsausbildung
- als selbständig Erwerbstätiger
- als Dienstleistungserbringer oder -empfänger (z.B. Studierender)
oder um einfach hier zu leben (dafür müssen Sie ausreichende Existenzmittel und Krankenversicherungsschutz nachweisen können).
Formular zum Download:
- Angaben zur Freizügigkeitsbescheinigung (PDF, 45 KB)
Familienangehörige
Die Freizügigkeitsbescheinigung erhalten auch Familienangehörige (Ehegatten und Kinder bis zum 21. Lebensjahr). Sind die Familienmitglieder nicht Staatsangehörige eines EU/EWR-Landes, erhalten sie von uns eine Aufenthaltserlaubnis-EU.
Arbeitsgenehmigung
Bis auf weiteres benötigen Staatsangehörige der Mitgliedsländer Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Ungarn und Tschechien für eine unselbständige Beschäftigung eine Arbeitsgenehmigung-EU.
Diese ist bei der Bundesagentur für Arbeit zu beantragen.