Stadt Münster: Amt für Ausländerangelegenheiten

Amt für Ausländerangelegenheiten

Erwerbstätigkeit

Arbeiten in Deutschland

Mit jeder Erteilung eines Aufenthaltstitels treffen wir auch eine Entscheidung, ob und in welchem Umfang Sie arbeiten dürfen.

Für bestimmte Aufenthaltstitel wird vor Gestattung der unselbständigen Erwerbstätigkeit die Bundesagentur für Arbeit beteiligt. Bei selbständiger Erwerbstätigkeit wird die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer oder der jeweilige Berufsverband beteiligt.

Für eine unselbständige Erwerbstätigkeit benötigen Sie eine von Ihrem Arbeitgeber ausgefüllte Stellenbeschreibung. Bei einer beabsichtigten selbständigen Erwerbstätigkeit reicht ein formloser Antrag.

Formular zum Download:

Einreise und Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit

Eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der unselbständigen oder selbständigen Erwerbstätigkeit zu erhalten, ist möglich.

Falls Sie vorhaben, deshalb nach Deutschland einzureisen, beantragen Sie bitte bei einer Deutschen Auslandvertretung ein Visum für eine Arbeitsaufnahme (Kategorie D).

Auch hier ist eine Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit, der Industrie- und Handelskammer, der Handwerkskammer oder des Berufsverbands erforderlich.

Im Falle einer selbständigen Erwerbstätigkeit sind zusätzlich folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

Diese Voraussetzungen sind in der Regel erfüllt, wenn mindestens 500.000 EUR (aus Eigenkapital oder Kreditzusage) investiert werden und mindestens fünf Arbeitsplätze geschaffen werden.

Kontakt:
Amt für
Ausländerangelegenheiten

Stadthaus 2
Ludgeriplatz 4
(Eingang Südstraße)
48151 Münster

Postanschrift:
48127 Münster

Tel. 02 51/4 92-36 36
Fax 02 51/4 92-79 71

auslaenderamt
@stadt-muenster.de

Sprechzeiten/
Öffnungszeiten:

montags bis freitags:
8 bis 12 Uhr

donnerstags:
auch 15 bis 18 Uhr

Buslinien:
1, 2, 3, 7, 9, 10, 11, 12,
15, 16, 19 und 34

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