Stadt Münster: Amt für Ausländerangelegenheiten

Amt für Ausländerangelegenheiten

Aufenthaltstitel

Für die Einreise und den Aufenthalt benötigen Sie in der Regel einen Aufenthaltstitel. Aufenthaltstitel werden erteilt als:

Visum

Das Visum wird zum Zweck der Einreise von einer (deutschen) Auslandsvertretung im Heimatland ausgestellt.

Aufenthaltserlaubnis

Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter und zweckgebundener Aufenthaltstitel. Er kann in folgenden Fällen erteilt und verlängert werden:

Niederlassungserlaubnis

Eine Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel für Ausländerinnen und Ausländer, die bereits einige Zeit rechtmäßig in Deutschland leben und weitere Voraussetzungen erfüllen.

Daneben gibt es noch die "Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG", die aufgrund von Richtlinien der Europäischen Union im Jahr 2007 in das Aufenthaltsgesetz aufgenommen wurde. Auch diese Erlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel.

Formulare zum Download:

Wenn Sie die Formulare vollständig ausgefüllt und unterschrieben mitbringen, sowie (soweit nötig) ein aktuelles Passfoto und die fälligen Gebühren dabei haben, können Sie Ihre Wartezeit verkürzen.

Sollten Sie und Ihre Familie sich noch nicht bei der Meldebehörde, dem Amt für Bürgerangelegenheiten, angemeldet haben, können Sie dies auch bei uns erledigen. Sie können das entsprechende Formular bei uns einreichen, wir leiten es gern für Sie weiter. Meldevordrucke finden Sie auf den Seiten des Amtes für Bürgerangelegenheiten.

Die Erteilung eines Aufenthaltstitels ist an mehrere Voraussetzungen gebunden. Dazu gehören unter anderem die Sicherstellung des Lebensunterhalts, ausreichender Krankenversicherungsschutz und die Vorlage eines Nationalpasses.

Keine Aufenthaltstitel sind die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung (Duldung) und die Aufenthaltsgestattung.
Die Duldung wird Ausländerinnen und Ausländern ausgestellt, die die Bundesrepublik Deutschland verlassen müssen, aber deren Abschiebung ausgesetzt wurde.
Die Aufenthaltsgestattung erhalten Ausländerinnen und Ausländer, die einen Asylantrag gestellt haben, für die Dauer des Asylverfahrens.

Weitere Informationen:

Kontakt:
Amt für
Ausländerangelegenheiten

Stadthaus 2
Ludgeriplatz 4
(Eingang Südstraße)
48151 Münster

Postanschrift:
48127 Münster

Tel. 02 51/4 92-36 36
Fax 02 51/4 92-79 71

auslaenderamt
@stadt-muenster.de

Sprechzeiten/
Öffnungszeiten:

montags bis freitags:
8 bis 12 Uhr

donnerstags:
auch 15 bis 18 Uhr

Buslinien:
1, 2, 3, 7, 9, 10, 11, 12,
15, 16, 19 und 34

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