Aufenthaltstitel
Für die Einreise und den Aufenthalt benötigen Sie in der Regel einen Aufenthaltstitel. Aufenthaltstitel werden erteilt als:
Visum
Das Visum wird zum Zweck der Einreise von einer (deutschen) Auslandsvertretung im Heimatland ausgestellt.
Aufenthaltserlaubnis
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter und zweckgebundener Aufenthaltstitel. Er kann in folgenden Fällen erteilt und verlängert werden:
- Studium
- Erwerbstätigkeit
- Humanitäre Gründe
- Familienzusammenführung
Niederlassungserlaubnis
Eine Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel für Ausländerinnen und Ausländer, die bereits einige Zeit rechtmäßig in Deutschland leben und weitere Voraussetzungen erfüllen.
Daneben gibt es noch die "Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG", die aufgrund von Richtlinien der Europäischen Union im Jahr 2007 in das Aufenthaltsgesetz aufgenommen wurde. Auch diese Erlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel.
Formulare zum Download:
- Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, einer Aufenthaltserlaubnis-EU, einer Niederlassungserlaubnis oder einer Duldung (PDF, 120 KB)
- Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltstitel oder der Duldung (PDF, 40 KB)
Wenn Sie die Formulare vollständig ausgefüllt und unterschrieben mitbringen, sowie (soweit nötig) ein aktuelles Passfoto und die fälligen Gebühren dabei haben, können Sie Ihre Wartezeit verkürzen.
Sollten Sie und Ihre Familie sich noch nicht bei der Meldebehörde, dem Amt für Bürgerangelegenheiten, angemeldet haben, können Sie dies auch bei uns erledigen. Sie können das entsprechende Formular bei uns einreichen, wir leiten es gern für Sie weiter. Meldevordrucke finden Sie auf den Seiten des Amtes für Bürgerangelegenheiten.
Die Erteilung eines Aufenthaltstitels ist an mehrere Voraussetzungen gebunden. Dazu gehören unter anderem die Sicherstellung des Lebensunterhalts, ausreichender Krankenversicherungsschutz und die Vorlage eines Nationalpasses.
Keine Aufenthaltstitel sind die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung (Duldung) und die Aufenthaltsgestattung.
Die Duldung wird Ausländerinnen und Ausländern ausgestellt, die die Bundesrepublik Deutschland verlassen müssen, aber deren Abschiebung ausgesetzt wurde.
Die Aufenthaltsgestattung erhalten Ausländerinnen und Ausländer, die einen Asylantrag gestellt haben, für die Dauer des Asylverfahrens.