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Stadtarchiv / Stadt Münster
Armut Vom Stiften Offene Armenfürsorge Leben in Armenhäusern Orte der Wohltätigkeit
Beten und Arbeiten

• Gottesdienst und Gebet
• Mitarbeit in Haus und Garten
• Gegenseitige Hilfe

Kirche St. Joseph Kinderhaus 1999 [Bildnachweis]
Arme waren nach ihrem Eintritt in ein Armenhaus nicht grundsätzlich untätig. Sie waren verpflichtet, nach Kräften im Haus, im Garten oder in der Landwirtschaft mitzuarbeiten. Außerdem hatten sie den Kranken und Pflegebedürftigen im Haus beizustehen.
Daneben kam ihnen die wichtige Aufgabe des Betens zu. Die täglichen Gebete galten dem Seelenheil der Stifterinnen und Stifter sowie dem Wohl der ganzen Stadt. Die Reichen waren auf die Fürbitten der Armen angewiesen. Das motivierte viele zum Stiften. Für die Armen war das Beten eine soziale Aufgabe, die ihre Stellung in der Stadtgesellschaft aufwertete.

Bete und arbeite (ora et labora) - die wichtigste Klosterregel des heiligen Benedikt galt auch für die Bewohnerinnen und Bewohner der Armenhäuser.


Gottesdienst und Gebet

Kapelle des Armenhauses Elisabeth zur Aa um 1930 [Bildnachweis]
Der Tagesablauf in den Armenhäusern war durch die in den Hausordnungen vorgeschriebenen Gottesdienstbesuche und die täglich zu leistenden Gebete strukturiert. Die Hausordnung des Armenhauses zur Aa schrieb den armen Frauen vor, täglich je 15 Vaterunser und Ave-Maria zu beten. Darüber hinaus hatten sie am Todestag jedes Wohltäters, der dem Armenhaus etwas geschenkt oder vererbt hatte, für dessen Seelenheil zu beten.
Im Leprosorium Kinderhaus war das religiöse Leben der Bewohnerinnen und Bewohner noch weitgehender durch die Hausordnung geregelt. Die Leprosen waren verpflichtet, täglich zwei Stunden in der Kirche für das Seelenheil ihrer Wohltäter und der Obrigkeiten zu beten.
Manche Armenhäuser, wie das Haus zur Aa, verfügten über eine eigene Kapelle. Die Bewohnerinnen und Bewohner der Häuser, die keine Kapelle und keinen Altar hatten, besuchten die Kirchen ihres Pfarrbezirks.


Mitarbeit in Haus und Garten

Monatsbild "April" des Kalendariums der Domuhr, um 1540 [Bildnachweis]
Die meisten Armenhäuser erzeugten Gemüse und Obst in eigenen Gärten, einige der größeren betrieben auch Ackerbau und Viehzucht. Soweit es den Bewohnerinnen und Bewohnern möglich, waren sie verpflichtet, sich an der Produktion von Nahrungsmitteln zu beteiligen. Aus dem Antoniushospital ist bekannt, dass die Armen auf den Feldern arbeiteten, wo sie beispielsweise den Roggen von Unkraut befreiten. In anderen Armenhäusern beteiligten sie sich am Gemüsebau, halfen beim Schlachten, stellten Wurstwaren her und brauten Bier. Es ist zu vermuten, dass arme Männer und Frauen darüber hinaus leichte handwerkliche und textile Tätigkeiten verrichteten.
Die Hausordnung des Zwölfmännerhauses Ludgeri wies die Bewohner an, durch eigene Arbeit zu ihrem Unterhalt beizutragen. Regelmäßig bezeugt sind Arbeitsleistungen der Pfründer im Magdalenenhospital. Beim Ernten, Schlachten, Brauen, Düngen, bei der Schafschur und dem Auf- und Abtrieb der Kühe ist die Mithilfe einzelner Personen überliefert, für die ihnen eine geringe Entlohnung gezahlt wurde.


Gegenseitige Hilfe

Arzt in einem Krankenzimmer, 15. Jahrhundert [Bildnachweis]
Die Hausordnungen verpflichteten Armenhausbewohnerinnen und -bewohner zu gegenseitiger Hilfe. Dazu zählte die Unterstützung und Pflege im Krankheitsfall. Lag eine Person im Sterben, hatten die Hausgenossen dafür zu sorgen, dass ein Geistlicher geholt wurde, um die Beichte zu hören und Kommunion und Sterbesakrament zu reichen. Im Zwölfmännerhaus Ludgeri war es den Bewohnern verboten, das Haus ohne ausdrückliche Erlaubnis zu verlassen, wenn einer von ihnen im Sterben lag. Sie sollten vielmehr Tag und Nacht an seinem Bett wachen und ihm in seinen letzten Stunden Trost spenden.

Als Ausdruck der Verpflichtung zur gegenseitigen Hilfe kann auch das Anfallsrecht gelten. Indem jeder Neuling versprechen musste, seinen Besitz nach seinem Tod dem Armenhaus zu hinterlassen, leistete er einen Beitrag für die Gemeinschaft. In Kinderhaus waren die Leprosen darüber hinaus verpflichtet, alle gesammelten Almosen zum Wohl aller in einen Opferstock zu werfen. Sie wurden vierteljährlich geteilt.


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