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Stadtarchiv / Stadt Münster
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Armenhäuser 1300-1350

• Für Witwen: Meinburgis de Wessede 1302
• Für arme Frauen: Wilhelm de Busche 1337
• Zu kleine Armenhäuser, um 1330

Siegel unter der Gründungsurkunde der Kapelle des Antoniushospitals, 1350 [Bildnachweis]
Mit der Armenhausstiftung der Witwe Meinburgis de Wessede von 1302 begann eine Phase von Stiftungsaktivitäten, die mit der Großen Pest von 1350 zum Abschluss kam. Danach fasste der Rat 1354 einige kleinere Armenhausstiftungen im neugegründeten Armenhaus zur Aa an der Bergstraße zusammen. Lange vor 1302 existierte das Magdalenenhospital, ursprünglich eine Pilgerherberge, in der inzwischen auch arme alte Menschen der Stadt beherbergt und verpflegt wurden (urkundliche Erstnennung 1176).
Nicht über alle neu entstehenden Armenhäuser der ersten Stiftungswelle seit 1302 sind genügend Informationen überliefert. Seit wann das Zwölfmännerhaus Überwasser bestand, wissen wir nicht (Erstnennung 1314). Die Stiftung zugunsten der Gemeinschaft dieser Männer war wesentlich älter. Das gilt auch für das Zwölfmännerhaus Ludgeri, das 1324 erbaut wurde. Beide Gemeinschaften wurden schon 1217 als "Arme diesseits und jenseits der Aa" genannt.
Von den Entstehungsumständen des Armenhauses zur Wieck auf dem Honekamp (Erstnennung 1346) ist ebenfalls wenig bekannt. Aber von den Armenhäusern zur Westen der Meinburgis "de Wessede" und zum Busch des Wilhelm "de Busche" sind die Stiftungsurkunden, im ersten Fall abschriftlich, im zweiten Fall original, noch vorhanden. Klicken Sie auf das jeweilige Feld, so werden Ihnen Auszüge aus diesen Dokumenten präsentiert. Bezüglich der zu kleinen Armenhäuser, die 1354 im neugegründeten Armenhaus zur Aa auf der Bergstraße aufgingen, hat die Stadtgeschichtsforschung noch viele offene Fragen.


Für Witwen: Meinburgis de Wessede 1302

Das Armenhaus zur Westen 1636 [Bildnachweis]
Die Schöffenmeister (magistri scabinorum) und die Ratmannen und Schöffen (consules ac scabini) der Stadt Münster (civitatis Monasteriensis) beurkunden am 1. April 1302, dass ihre Mitbürgerin (nostra concivis), die Witwe Meynburgis de Wessede, zu Ehren Gottes des Vaters und seiner gebenedeiten Gebärerin (in honorem Dei patris ac sue genitricis benedicte) ihr Haus, das sie bewohnt, mit dem Weg, der von hinten zur Martinikirche führt, in ihre Hände und ihren Schutz sowohl vor als auch nach ihrem Tod übergeben hat, zur fortdauernden Beherbergung armer Witwen (pro hospitio perpetuo pauperum viduarum), doch unter der Bedingung, dass sie selbst eine Kammer und einen Keller auf Lebenszeit behält.
In dieses Haus sollen ausschließlich Witwen - demütige, ehrenhafte und achtbare Frauen - mit Rat und Willen der Stifterin unentgeltlich aufgenommen werden. Die aufgenommenen Frauen sollen aber freiwillige Beiträge zu Speise, Trank, Kleidung oder für sonstige Bedürfnisse leisten dürfen, wie auch die Stifterin für Brandholz einen jährlichen Kapitalertrag von einer Mark münsterscher Pfennige eingebracht hat. Wenn aber eine der aufgenommenen Witwen unter diesen gottgeweihten und ehrenhaften Frauen (inter huiusmodi sanctas et honestas matronas) Zerwürfnis oder Bosheit säen würde, soll sie aus dem Haus gejagt und durch eine andere ersetzt werden.
Das Armenhaus, später "zur Westen" genannt, lag an der Stiftsherrenstraße. Es wurde 1759, als die Stadt im Siebenjährigen Krieg beschossen wurde, beim Brand des Martiniviertels zerstört.


Für arme Frauen: Wilhelm de Busche 1337

Siegel "Wilhelmi de Busche", 1337 [Bildnachweis]
Am 2. Dezember 1337 stiftet Wilhelmus de Busche (Ego Wilhelmus de Busche) zum Lob und zu Ehren unseres Herrn Jesu Christi (ob laudem et honorem domini nostri Jhesu Christi), dessen ruhmreicher Gebärerin, der Jungfrau Maria (gloriose eius genitricis, virginis Marie), wie auch aller seiner Heiligen (necnon omnium sanctorum suorum) sowie zum Heil seiner Seele (et ob salutem anime mee), sein Haus mit allen Zubehörungen, das am Friedhof der Martinikirche liegt.
In dieses Haus sollen, um Gott zu dienen, 36 arme Frauen (mulieres pauperes) unentgeltlich aufgenommen werden, die schwach, aber persönlich frei sind und über keine andere Wohnung verfügen. Sie sollen hier fortdauernde Wohnung haben. Ihr Besitz, den sie mitbringen, soll nach ihrem Tod beim Haus bleiben. Die Verwaltung und den Schutz des Hauses überträgt der Stifter den beiden Almosenprovisoren des Martinikirchspiels und, als Rechtsvertreter, seinem jeweils ältesten Verwandten, der münsterscher Bürger ist. Diese sollen die armen Frauen in das Haus aufnehmen. Er gibt dem Haus jährliche Einkünfte von zwei Mark münsterscher Pfennige, außerdem einen Garten und ein Gadem (ein kleines Häuschen), aus denen Pacht und Miete bezogen werden.
Falls Rat und Schöffen der Stadt Münster das Haus und die Frauen an einen anderen Ort verlegen sollten, so sollen die genannten Verwalter das Haus und alles, was er den armen Frauen gegeben hat, verkaufen. Den Erlös sollen sie anderen dem Heil seiner Seele nützlichen Zwecken zuführen. Die darüber ausgestellte Pergamenturkunde wurde vom Stifter und den Almosenprovisoren des Martinikirchspiels besiegelt. Das Siegel des Stifters trägt die Umschrift "S[igillum] WILhELMI DE BVSChE" (Siegel Wilhelms vom Busche).


Zu kleine Armenhäuser, um 1330

Urkunden mit Erstnennung von Armenhäusern, 1333 [Bildnachweis]
Wo Dokumente fehlen, wissen wir wenig über Stifterinnen und Stifter. Einige kleinere Armenhäuser des 14. Jahrhunderts werden in zufällig erhaltenen Quellen aus dem Jahr 1333 erwähnt. Ihre Anfänge kennen wir nicht.
Arme Frauen lebten 1333 im Haus des Lambert Boterman. Wer war dieser Mann? Wo stand das Haus? Wie viele Frauen? Die wenigen erhaltenen Urkunden sagen es uns nicht.
Arme Frauen lebten auch im Haus genannt "thor Aa" im Aegidiikirchspiel, im Haus genannt "des Hokers hus" im Martinikirchspiel und in dem nicht lokalisierten Haus genannt "Tilbeke".
Alle vier Häuser werden 1341 zum zweiten Mal erwähnt. Everhardus, genannt Brune, Dechant der Martinikirche, stiftete den vier Hausgemeinschaften jährliche Einkünfte von je vier Schillingen. Davon sollten die Armen je eine jährliche Messe lesen lassen, und zwar die Armen im Hause tor Aa an seinem Todestag in der Aegidiikirche, die Armen in Hokers Haus am 8. April für seine verstorbene Mutter in der Lambertikirche, die Armen in Botermans Haus am selben Tag in der Martinikirche und schließlich die Armen im Haus Tylbeke am 27. April für seinen verstorbenen Vater in der Lambertikirche.
Kann man daraus schließen, dass das Haus Botermans im Martinikirchspiel und das Haus Tylbeke im Lambertikirchspiel gelegen hat? Es bleibt ungewiss, denn Hokers Haus lag nach der Urkunde von 1333 im Martinikirchspiel, die dortigen Bewohnerinnen sollten gemäß der Stiftung von 1341 die Messe aber in der Lambertikirche lesen lassen.
Diese vier Häuser und ein fünftes, nämlich das Haus des Johannes, genannt Herrn Engelbrachtes, das in Wegesende lag, wurden 1354 vom Rat aufgelöst, nachdem der Rat das neue Armenhaus zur Aa an der Bergstraße hatte errichten lassen. Die Bewohnerinnen der aufgehobenen kleinen Häuser wurden in dem Neubau gemeinsam untergebracht.
Der Gründungsurkunde des Armenhauses zur Aa von 1354 ist über die kleineren Häuser, abgesehen von der Vervollständigung der Stifternamen (Henrich Hoker, Johannes Tylbeke), nichts Neues zu entnehmen.


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